Niedrigschwellige Betreuungsangebote zur Entlastung von Pflegepersonen § 45a Absatz 1 SGB XI


Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Sinne des § 45a Absatz 1 SGB XI, die auf schriftlichen Antrag anerkannt werden können, tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.

 

> stundenweise Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer

> familienentlastender Dienst

> Tagesbetreuung Einzelbetreuung oder Kleingruppen (in den Ferien)

 

...sprechen Sie uns darauf an! Wir beraten Sie gern